Kurz erklärt
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei MWST-Sätze: 8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduzierter Satz und 3.8 % für Beherbergung. Vom Nettobetrag zum Bruttobetrag rechnen Sie Netto × (1 + Satz). Die MWST in einem Bruttobetrag ist Brutto × Satz / (100 + Satz), bei 8.1 % also Brutto × 8.1 / 108.1.
So rechnet der MWST-Rechner
Der Rechner kennt zwei Richtungen. Haben Sie einen Nettobetrag (exklusive MWST), rechnet er die Steuer auf den Betrag und zählt sie dazu. Haben Sie einen Bruttobetrag (inklusive MWST), zieht er die enthaltene Steuer heraus.
| Richtung | Formel | Beispiel mit 8.1 % |
|---|---|---|
| Netto → Brutto | MWST = Netto × 8.1 / 100 | 1’000.00 × 8.1 % = 81.00, Brutto 1’081.00 |
| Brutto → Netto | MWST = Brutto × 8.1 / 108.1 | 1’081.00 × 8.1 / 108.1 = 81.00, Netto 1’000.00 |
Die MWST wird auf den Rappen gerundet. Netto und MWST ergeben deshalb immer exakt den Bruttobetrag, ohne Rundungsrest.
Die drei Sätze im Überblick
| Satz | seit 2024 | bis 2023 | gilt zum Beispiel für |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1 % | 7.7 % | die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduzierter Satz | 2.6 % | 2.5 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| Beherbergung | 3.8 % | 3.7 % | Übernachtung mit Frühstück |
Welcher Satz für eine Leistung gilt, regelt Art. 25 MWSTG. Im Zweifel hilft die Praxis der ESTV oder Ihre Treuhänderin.
Rappenrundung
Barbeträge rundet man in der Schweiz auf 5 Rappen. Viele Unternehmen runden auch den Rechnungstotal so. Aktivieren Sie die Option, rundet der Rechner den Bruttobetrag auf 5 Rappen und zeigt die Rundungsdifferenz separat an. Die MWST selbst bleibt auf den Rappen genau.
Häufige Fragen
- Welche MWST-Sätze gelten in der Schweiz?
- Seit dem 1. Januar 2024 gelten 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduzierter Satz, etwa für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Medikamente) und 3.8 % (Beherbergung). Bis Ende 2023 waren es 7.7 %, 2.5 % und 3.7 %.
- Wie rechne ich die MWST aus einem Bruttobetrag heraus?
- Teilen Sie den Bruttobetrag durch 108.1 und multiplizieren Sie mit 8.1. Bei CHF 1'081.00 ergibt das CHF 81.00 MWST und CHF 1'000.00 netto. Für den reduzierten Satz rechnen Sie mit 2.6 / 102.6, für Beherbergung mit 3.8 / 103.8.
- Warum darf ich nicht einfach 8.1 % vom Bruttobetrag abziehen?
- Weil die 8.1 % auf den Nettobetrag gerechnet werden, nicht auf den Bruttobetrag. 8.1 % von CHF 1'081.00 wären CHF 87.56, korrekt sind CHF 81.00.
- Welcher Satz gilt für eine Leistung aus dem Jahr 2023, die ich erst 2024 verrechne?
- Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht das Rechnungsdatum. Eine Leistung aus 2023 wird auch mit Rechnung im Jahr 2024 mit den alten Sätzen abgerechnet. Dafür gibt es im Rechner die Auswahl «bis 2023».
- Ab wann muss ich MWST verrechnen?
- Mehrwertsteuerpflichtig wird, wer mit steuerbaren Leistungen mindestens CHF 100'000 Umsatz pro Jahr erzielt. Darunter ist eine freiwillige Unterstellung möglich.
