Kurz erklärt
Mit der Saldosteuersatzmethode zahlen Sie Ihren Umsatz inklusive MWST mal einen Branchensatz der ESTV, die Vorsteuer ist darin pauschal enthalten. Mit der effektiven Methode zahlen Sie die Umsatzsteuer abzüglich der tatsächlich bezahlten Vorsteuer. Erlaubt ist der Saldosteuersatz bis CHF 5'024'000 Umsatz und CHF 108'000 Steuerschuld pro Jahr. Er lohnt sich meist bei wenig Vorsteuer und ohne grosse Investitionen.
So vergleicht der Rechner
Der Rechner stellt beide Methoden für ein Jahr nebeneinander.
- Effektive Methode: Aus dem Umsatz inklusive MWST rechnet er die Umsatzsteuer heraus, beim Normalsatz mit 8.1 / 108.1, beim reduzierten Satz mit 2.6 / 102.6. Davon zieht er die Vorsteuer ab.
- Saldosteuersatzmethode: Gesamter Umsatz inklusive MWST mal Ihr Saldosteuersatz. Die Vorsteuer wird nicht abgezogen, sie ist im Satz bereits berücksichtigt.
Die Differenz zeigt, welche Methode bei Ihren Zahlen günstiger ist.
Beispiel: Malerbetrieb
Eine Malerin macht CHF 300’000 Umsatz inklusive MWST, alles zum Normalsatz. Sie bezahlt CHF 8’000 Vorsteuer auf Material und Werkzeug. Ihr Saldosteuersatz beträgt 4.5 %, ein Beispielwert.
| Methode | Rechnung | MWST-Schuld |
|---|---|---|
| Effektiv | 300’000 × 8.1 / 108.1 = 22’479.19, abzüglich 8’000.00 | CHF 14’479.19 |
| Saldosteuersatz | 300’000 × 4.5 % | CHF 13’500.00 |
Mit dem Saldosteuersatz zahlt sie rund CHF 980 weniger. Kauft sie im selben Jahr ein Fahrzeug für CHF 60’000 plus MWST, steigt ihre Vorsteuer um CHF 4’860. Dann ist die effektive Methode günstiger, denn mit dem Saldosteuersatz darf sie diese Vorsteuer nicht abziehen.
Grenzwerte
Die Saldosteuersatzmethode ist nur zulässig, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:
- steuerbarer Umsatz höchstens CHF 5’024’000 pro Jahr, inklusive MWST
- Steuerschuld, berechnet mit dem Saldosteuersatz, höchstens CHF 108’000 pro Jahr
Im ersten Jahr oder beim Wechsel von der effektiven Methode gilt je nach Satz eine tiefere Umsatzgrenze, beim Satz von 6.8 % zum Beispiel CHF 1’590’000. Der Rechner weist darauf hin, wenn Ihr Umsatz darüber liegt.
Häufige Fragen
- Für wen lohnt sich der Saldosteuersatz?
- Vor allem für Dienstleister und kleine Betriebe mit wenig Vorsteuer und ohne grosse Investitionen. Neben der tieferen Steuer spart die Methode Aufwand, weil die Vorsteuer nicht Beleg für Beleg erfasst werden muss.
- Wo finde ich den Saldosteuersatz meiner Branche?
- Die ESTV legt die Sätze pro Branche und Tätigkeit fest. Die Zuordnung steht in der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze und in der MWST-Info 12. Seit 2024 gibt es zehn Sätze zwischen 0.1 % und 6.8 %.
- Warum spielt die Vorsteuer beim Saldosteuersatz keine Rolle?
- Der Saldosteuersatz ist so berechnet, dass die durchschnittliche Vorsteuer der Branche bereits abgezogen ist. Deshalb ist er tiefer als der gesetzliche Satz, und einzelne Vorsteuern dürfen nicht zusätzlich abgezogen werden.
- Welcher Satz steht mit Saldosteuersatz auf meinen Rechnungen?
- Immer der gesetzliche Satz, zum Beispiel 8.1 %. Der Saldosteuersatz betrifft nur Ihre Abrechnung mit der ESTV.
- Kann ich die Methode jederzeit wechseln?
- Nein. Gewechselt wird nur auf den Beginn einer Steuerperiode, und die gewählte Methode gilt für eine Mindestdauer. Die geltenden Fristen beschreibt die MWST-Info 12 der ESTV.
