Was ist die Mehrwertsteuer (MWST)?
Kurzüberblick zur Schweizer MWST: wie sie funktioniert, ab welchem Umsatz sie geschuldet ist, welche Sätze seit 2024 gelten und wann abgerechnet wird.

Inhalt
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Steuer auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen. Bezahlt wird sie letztlich von den Endkundinnen und Endkunden; die Unternehmen ziehen sie ein und liefern sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab.
Erhoben wird sie auf jeder Stufe der Wertschöpfung. Damit sie sich dabei nicht aufsummiert, darf ein Unternehmen die MWST, die es selbst auf Einkäufen bezahlt hat — die Vorsteuer —, von der MWST auf seinen Verkäufen abziehen. An die ESTV geht nur die Differenz.
Wer ist MWST-pflichtig?
MWST-pflichtig wird, wer ein Unternehmen betreibt und innerhalb eines Jahres mindestens CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt. Massgebend ist der Umsatz im In- und Ausland. Sobald die Grenze erreicht ist — oder schon zu Beginn absehbar ist, dass sie überschritten wird —, muss sich das Unternehmen bei der ESTV anmelden.
Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie für gemeinnützige Institutionen gilt eine höhere Grenze von CHF 250’000.
Welche Sätze gelten?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten drei Sätze:
| Satz | Höhe | Gilt unter anderem für |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1 % | die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduzierter Satz | 2.6 % | Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| Sondersatz | 3.8 % | Beherbergung (Übernachtung mit Frühstück) |
Bis Ende 2023 lagen die Sätze bei 7.7 %, 2.5 % und 3.7 %. Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht der Rechnung — wer heute eine Leistung aus 2023 fakturiert, rechnet noch mit den alten Sätzen. Beträge mit alten und neuen Sätzen rechnet der MWST-Rechner in beide Richtungen.
Zwei Begriffe werden oft verwechselt: Von der Steuer ausgenommene Leistungen, etwa im Gesundheitswesen, in der Bildung oder bei Versicherungen, tragen keine MWST, berechtigen aber auch nicht zum Vorsteuerabzug. Von der Steuer befreite Leistungen, vor allem Exporte, tragen ebenfalls keine MWST — der Vorsteuerabzug bleibt aber erhalten.
Wie wird abgerechnet?
Wer nach der effektiven Methode abrechnet, tut das in der Regel quartalsweise; mit dem Saldosteuersatz halbjährlich. Abrechnung und Zahlung sind innert 60 Tagen nach Ende der Periode fällig. Abgerechnet wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten, also nach Rechnungsdatum; nach vereinnahmten Entgelten nur mit Bewilligung der ESTV.
Welche Methode zu welchem Unternehmen passt, zeigt der Artikel MWST-Methoden im Vergleich.
Quellen
- ESTV: Fragen und Antworten zur MWST — Steuerpflicht, Umsatzgrenzen und Anmeldung.
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG, SR 641.20) — Gesetzestext auf Fedlex.

