Nutzungsbedingungen
Version 2026-09-01.2 · gültig ab 01.09.2026
1. Vertragsgegenstand
Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugang zu und die Nutzung der Saldio-Plattform (nachfolgend «Dienst»), die von der Saldio Systems GmbH, Blattenackerweg 15, 4226 Breitenbach, Schweiz (nachfolgend «Saldio») betrieben wird. Der Dienst umfasst die webbasierte Anwendung unter app.saldio.ch sowie alle damit verbundenen APIs und Integrationen.
Mit der Registrierung und Nutzung des Dienstes akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen. Falls Sie im Namen eines Unternehmens handeln, versichern Sie, dazu berechtigt zu sein.
2. Nutzungsberechtigung
2.1 Berechtigte Nutzer. Der Dienst richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Vereine und andere Organisationen sowie an deren Mitarbeitende und Funktionsträger (B2B). Die Nutzung durch Privatpersonen für private Zwecke ist nicht vorgesehen. Sie müssen volljährig und geschäftsfähig sein sowie über die Befugnis verfügen, die von Ihnen vertretene Organisation rechtsverbindlich zu vertreten.
2.2 Vereins-Abonnemente. Abonnemente der Vereins-Schiene (Plan «Verein» samt zugehörigen Bausteinen) dürfen ausschliesslich von Vereinen im Sinne von Art. 60 ff. ZGB sowie von vergleichbaren nicht gewinnorientierten Organisationen (namentlich Verbände, Stiftungen und Genossenschaften ohne Gewinnzweck) gelöst werden. Einzelpersonen und gewinnorientierte Unternehmen sind davon ausgeschlossen; für sie gelten die Unternehmens-Abonnemente.
Saldio kann jederzeit einen Nachweis der Vereins- oder NPO-Eigenschaft verlangen, insbesondere Statuten, einen Handelsregisterauszug oder das Protokoll der Gründungsversammlung. Wird der Nachweis nicht innert 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung erbracht oder wurde ein Vereins-Abonnement missbräuchlich gelöst, ist Saldio nach ihrer Wahl berechtigt, den Mandanten auf das entsprechende Unternehmens-Abonnement umzustellen und die Preisdifferenz ab Beginn des missbräuchlichen Bezugs nachzubelasten, oder den Vertrag nach Ziff. 7.3 aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und den Mandanten zu schliessen.
3. Kontoführung und Zugangsdaten
Sie sind für die Geheimhaltung Ihrer Zugangsdaten verantwortlich und haften für alle Aktivitäten, die unter Ihrem Konto erfolgen. Saldio ist unverzüglich zu informieren, wenn Sie Anlass zur Vermutung haben, dass Dritte Ihre Zugangsdaten missbrauchen oder missbraucht haben.
4. Nutzungsumfang und Einschränkungen
Der Dienst darf ausschliesslich für rechtmässige Geschäftszwecke genutzt werden. Untersagt sind insbesondere:
- die Übertragung von Schadsoftware oder schädlichen Inhalten;
- das automatisierte Massenabfragen (Scraping) ohne schriftliche Genehmigung;
- die Nutzung des Dienstes zur Verletzung von Rechten Dritter;
- der Versuch, Sicherheitsmassnahmen zu umgehen oder zu unterlaufen.
5. Verfügbarkeit
Saldio strebt eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Nutzbarkeit. Geplante Wartungsfenster werden, soweit möglich, vorab angekündigt. Für Verfügbarkeitsgarantien gelten die gesondert vereinbarten Service-Level-Agreements (SLAs).
6. Preise und Zahlung
Die jeweils aktuellen Preise sind auf saldio.ch/preise veröffentlicht. Abonnements werden im Voraus fakturiert. Bei Zahlungsverzug ist Saldio berechtigt, den Zugang zum Dienst vorübergehend zu sperren.
7. Testphase, Laufzeit und Kündigung
7.1 Kostenlose Testphase. Neue Konten beginnen mit einer kostenlosen Testphase von 7 Tagen mit vollem Funktionsumfang des gewählten Abonnements. Eine Zahlungsmethode ist für die Testphase nicht erforderlich. Wird bis zum Ende der Testphase kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen (d. h. keine Zahlungsmethode hinterlegt), endet der Zugang zum Dienst automatisch; es wird nichts verrechnet.
7.2 Daten nach Ablauf der Testphase. Wird innert 30 Tagen nach Ende der Testphase kein Abonnement abgeschlossen, ist Saldio berechtigt, das Konto und sämtliche darin erfassten Daten endgültig und unwiederbringlich zu löschen. Die bevorstehende Löschung wird der beim Konto hinterlegten E-Mail-Adresse vorgängig angekündigt. Es obliegt dem Kunden, benötigte Daten vor Ablauf dieser Frist über die Exportfunktionen des Dienstes zu sichern (Ziff. 11.3). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere Art. 958f OR) treffen den Kunden als buchführungspflichtige Person; Saldio übernimmt ohne aktives Abonnement keine Aufbewahrung.
7.3 Laufzeit und Kündigung. Abonnements laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder über die Kontoeinstellungen. Saldio ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen diese Nutzungsbedingungen.
7.4 Löschauftrag und Karenzfrist. Der Kunde kann die Löschung seines Mandanten jederzeit über die Kontoeinstellungen beauftragen. Der Auftrag wird nicht sofort vollzogen: Die Löschung erfolgt 30 Tage nach Auftragserteilung. Innerhalb dieser Frist kann der Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden; der Mandant läuft dann unverändert weiter. Der Termin der Löschung wird der beim Konto hinterlegten E-Mail-Adresse unmittelbar nach Auftragserteilung mitgeteilt.
Mit dem Vollzug werden sämtliche Mandantendaten – namentlich Buchungen, Rechnungen, Kontakte, Belege und hochgeladene Dokumente – endgültig und unwiederbringlich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist danach ausgeschlossen. Ausgenommen bleiben ausschliesslich Zugriffsprotokolle ohne Inhaltsdaten sowie Nachweise erteilter Zustimmungen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern (vgl. Datenschutzerklärung, Ziff. «Speicherung und Löschung»).
7.5 Datensicherung vor der Löschung. Ein Löschauftrag setzt voraus, dass der Kunde innerhalb der letzten 30 Tage eine vollständige Datensicherung über die Exportfunktion des Dienstes erstellt und heruntergeladen hat. Alternativ kann er ein Abschluss-Backup nach Ziff. 7.6 anfordern oder ausdrücklich auf den Datenexport verzichten; der Verzicht wird protokolliert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere die zehnjährige Aufbewahrungspflicht nach Art. 958f OR, treffen den Kunden als buchführungspflichtige Person; Saldio übernimmt nach dem Vollzug der Löschung keine Aufbewahrung.
7.6 Abschluss-Backup. Auf ausdrückliche Anforderung des Kunden erstellt Saldio unmittelbar vor dem Vollzug der Löschung eine vollständige Sicherung sämtlicher Mandantendaten und stellt sie dem Kunden über einen persönlichen, nicht öffentlich auffindbaren Download-Link zur Verfügung. Der Link wird der beim Konto hinterlegten E-Mail-Adresse zugestellt.
Das Abschluss-Backup wird 90 Tage ab dem Vollzug der Löschung aufbewahrt und danach automatisch und unwiederbringlich gelöscht; der Link verliert damit seine Gültigkeit. Eine erneute Bereitstellung ist danach ausgeschlossen. Das genaue Verfalldatum wird in der Mitteilung nach Abs. 1 sowie auf der Download-Seite ausgewiesen. Die Aufbewahrung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Datenherausgabe an den Kunden; Einzelheiten regelt Ziff. 10 des AVV.
8. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des Dienstes richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung (abrufbar unter saldio.ch/legal/datenschutz) sowie – sofern Sie als Verantwortlicher Personendaten Ihrer Kunden oder Mitarbeitenden einbringen – nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, abrufbar unter saldio.ch/legal/avv).
9. Geistiges Eigentum
Alle Rechte am Dienst, seiner Benutzeroberfläche, der zugrundeliegenden Software und den von Saldio bereitgestellten Inhalten verbleiben bei Saldio oder deren Lizenzgebern. Die Nutzung des Dienstes begründet keine Übertragung von Urheberrechten oder anderen Schutzrechten.
Ihre eigenen Daten, die Sie in den Dienst einbringen, bleiben Ihr Eigentum. Sie gewähren Saldio das Recht, diese Daten ausschliesslich zur Erbringung des Dienstes zu verarbeiten.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Haftungsgrund. Saldio haftet für Schäden, die sie zu vertreten hat, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10.2 Haftungsobergrenze. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Saldio, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind der Höhe nach begrenzt auf die Abonnementsgebühren, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat. Bestand der Vertrag zu diesem Zeitpunkt weniger als zwölf Monate, gilt der bis dahin tatsächlich bezahlte Betrag. Die Obergrenze gilt kumuliert für alle Schadenfälle innerhalb desselben Zwölfmonatszeitraums, nicht je Einzelfall. Nicht bezogene Leistungen, Rabatte und Gutschriften bleiben unberücksichtigt; massgebend ist der effektiv bezahlte Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer.
10.3 Ausgeschlossene Schadensarten. Ersatz von mittelbaren Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere von entgangenem Gewinn, Produktions- und Betriebsausfall, Kosten der Datenwiederbeschaffung oder -rekonstruktion, Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie Reputationsschäden.
10.4 Hilfspersonen. Die Haftung für Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 Abs. 2 OR – namentlich Mitarbeitende, Subunternehmer, Unterauftragnehmer sowie Infrastruktur- und Zahlungsdienstleister – wird vollumfänglich wegbedungen, auch für deren grobe Fahrlässigkeit.
10.5 Kein Vertretenmüssen. Für Schäden durch höhere Gewalt, technische Störungen Dritter oder Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen eingetreten sind, übernimmt Saldio keine Haftung. Dasselbe gilt für Schäden aus Fehlbedienung, Fehlkonfiguration oder unrichtiger Datenerfassung durch den Kunden.
10.6 Vorbehalt zwingender Haftung. Die Beschränkungen nach Ziff. 10.2 und 10.3 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Saldio selbst, bei Personenschäden sowie bei zwingender Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
10.7 Geltendmachung. Schadenersatzansprüche sind innert zwölf Monaten seit Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem schriftlich geltend zu machen. Ziff. 10.6 bleibt vorbehalten.
11. Gewährleistung und Mitwirkung des Kunden
11.1 Stand der Technik. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Saldio behebt gemeldete Mängel im Rahmen der laufenden Instandhaltung innert angemessener Frist. Anstelle der Gewährleistungsansprüche des Obligationenrechts steht dem Kunden ausschliesslich das Recht auf Mängelbehebung zu; Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.
11.2 Keine Beratung. Saldio erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Rechnungslegungsberatung. Kontenpläne, Mehrwertsteuercodes, Steuersätze und Auswertungen sind Vorlagen und Hilfsmittel. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchführung, der Mehrwertsteuerabrechnung und der Einreichung bei den Behörden bleibt beim Kunden (Art. 957a und 958f OR).
11.3 Datensicherung. Der Dienst stellt dem Kunden eine vollständige Sicherung seiner Daten und Belege zum Selbstbezug bereit. Der Kunde ist gehalten, diese regelmässig zu erstellen und ausserhalb des Dienstes aufzubewahren. Für Datenverlust, der bei ordnungsgemässer Nutzung dieser Sicherung vermeidbar gewesen wäre, haftet Saldio nicht.
11.4 Mitwirkung. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm erfassten und importierten Stammdaten richtig und vollständig sind, und schützt seine Zugangsdaten gemäss Ziff. 3.
12. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Saldio behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit angemessener Vorankündigungsfrist zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer per E-Mail informiert. Durch die weitere Nutzung des Dienstes nach Ablauf der Ankündigungsfrist gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.
13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Solothurn, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
